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UFS: Rufbereitschaftsentschädigung nicht steuerbegünstigt

Lohnsteuer und AbgabenARD 6280/11/2012 Heft 6280 v. 27.11.2012

UFS Innsbruck 13. 9. 2012, RV/0628-I/09

§ 68 EStG - Auf die einem Arbeitnehmer gewährte Entschädigung für Rufbereitschaft - Entgelt, das er dafür erhält, dass er während bestimmter Zeiten (bei freier Wahl des Aufenthaltsortes und der Verwendung solcher Zeiten) für den Arbeitgeber erreichbar sein muss - treffen die Tatbestandsvoraussetzungen einer steuerlichen Begünstigung nach § 68 Abs 1 EStG nicht zu.

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