UFS Linz 11. 4. 2012, RV/0011-L/11
§ 16 Abs 1, § 20 Abs 2 EStG - Wird eine steuerfreie Auslandszulage bezahlt (hier: gemäß § 1 Abs 1 AZHG für einen Oberstleutnant des österreichischen Bundesheeres), die die Anwendung der Reisegebührenvorschrift ausschließt (§ 1 Abs 2 Z 3 und Abs 3 AZHG), sind Kosten für Familienheimfahrten (die niedriger als die Auslandszulage sind) keine Werbungskosten. (Berufung abgewiesen)