Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 - TDBG 2012)
BGBl I 2012/99, ausgegeben am 14. 11. 2012
Zwecke von Transparenzportal und -datenbank
Derzeit erbringt die öffentliche Hand in Österreich eine Vielzahl von Leistungen, die weder für die Leistungsempfänger noch für die öffentliche Hand transparent sind. Ein Transparenzportal soll nun allen (potenziellen) Leistungsempfängern eine übersichtliche Abfrage des ihnen zur Verfügung stehende Leistungsangebot und der von ihnen bezogenen Leistungen ermöglichen. Zusätzlich erhalten natürliche und juristische Personen einen Überblick über das letztveranlagte Brutto- und Nettoeinkommen.