§ 1 Abs 4 EStG - Steuerpflichtigen, die nicht aufgrund ihrer Ansässigkeit unbeschränkt steuerpflichtig sind, sondern berechtigterweise nach § 1 Abs 4 EStG zur Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtige optiert haben, steht aufgrund der nach der EuGH-Rsp gebotenen Gleichbehandlung auch der Ansatz im Ausland nicht berücksichtigter Verluste gem § 2 Abs 8 Z 3 EStG offen.
VwGH 25. 9. 2012, 2008/13/0201