§ 255 Abs 1 und 2 ASVG - Ein Versicherter, dem Berufsschutz als angelernter Kfz-Mechaniker zukommt, der aber über keinerlei Grundkenntnisse im Umgang mit Computern verfügt, kann nur dann auf die Tätigkeit eines Kundendienstbetreuers (oder Autoverkäufers) verwiesen werden, wenn ihm die Möglichkeit geboten wurde, die notwendigen Computer-Grundkenntnisse im Rahmen einer vom SV-Träger angebotenen beruflichen Rehabilitationsmaßnahme oder auch im Weg einer Schulungsmaßnahme durch das Arbeitsmarktservice ohne eigenen Kostenaufwand zu erwerben.