Erlass des BMF vom 18. 10. 2012, BMF-010221/0627-IV/4/2012
Sachverhalt: Bei grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellungen bestehen international Auslegungsdivergenzen hinsichtlich des Arbeitgeberbegriffs. Von der Determinierung des Arbeitgebers hängt aber in vielen Fällen ab, welchem Staat ein Besteuerungsrecht am Lohn des Arbeitnehmers zusteht.