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Aufteilung des Besteuerungsrechtes bei einer rumänischen Ein-Personen-GmbH

Internationales SteuerrechtARD 6276/8/2012 Heft 6276 v. 13.11.2012

Erlass des BMF vom 18. 10. 2012, BMF-010221/0627-IV/4/2012

Betreffend Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht enthält das Protokoll zum „Salzburger Steuerdialog 2012“ folgende Themen:

Sachverhalt: Eine selbstständige Unternehmensberaterin ist 100 %-Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer rumänischen Ein-Personen-GmbH. Über die GmbH werden die Beratungsleistungen für rumänische Auftraggeberinnen und -geber abgerechnet. Als wirtschaftlicher Grund für die GmbH-Gründung wird genannt, dass rumänische Auftraggeberinnen und -geber als Vertragspartnerin eine rumänische GmbH (und keine Einzelunternehmerin) wünschen. Außer der Gesellschaftergeschäftsführerin beschäftigt die GmbH keine Mitarbeiter. Das Gehalt als Gesellschaftergeschäftsführerin beträgt ca 10 % vom Gewinn. Die restlichen 90 % werden thesauriert bzw ausgeschüttet. Die GmbH befindet sich am Zweitwohnsitz der Unternehmensberaterin in Rumänien (Arbeitszimmer).

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