Erlass des BMF vom 18. 10. 2012, BMF-010221/0627-IV/4/2012
Betreffend Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht enthält das Protokoll zum „Salzburger Steuerdialog 2012“ folgende Themen:
Sachverhalt: Eine selbstständige Unternehmensberaterin ist 100 %-Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer rumänischen Ein-Personen-GmbH. Über die GmbH werden die Beratungsleistungen für rumänische Auftraggeberinnen und -geber abgerechnet. Als wirtschaftlicher Grund für die GmbH-Gründung wird genannt, dass rumänische Auftraggeberinnen und -geber als Vertragspartnerin eine rumänische GmbH (und keine Einzelunternehmerin) wünschen. Außer der Gesellschaftergeschäftsführerin beschäftigt die GmbH keine Mitarbeiter. Das Gehalt als Gesellschaftergeschäftsführerin beträgt ca 10 % vom Gewinn. Die restlichen 90 % werden thesauriert bzw ausgeschüttet. Die GmbH befindet sich am Zweitwohnsitz der Unternehmensberaterin in Rumänien (Arbeitszimmer).