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Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld - Aufrechnung mit Leistung für weiteres Kind

KinderbetreuungsgeldARD 6276/5/2012 Heft 6276 v. 13.11.2012

§ 31 Abs 4 KBGG - Stellt sich nachträglich heraus, dass der Bezug von Kinderbetreuungsgeld wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze unrechtmäßig war, ist der Empfänger zum Rückersatz der unberechtigt empfangenen Leistung zu verpflichten. Soweit nun in § 31 Abs 4 KBGG vorgesehen ist, dass Rückforderungen auf laufende Leistungen nach dem KBGG bis zur Hälfte derselben aufgerechnet werden können, ist eine Einschränkung der Aufrechnung dahin, dass nur auf die für jenes Kind zu erbringenden Leistungen aufgerechnet werden könne, für das zu Unrecht Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, dem Gesetz nicht zu entnehmen und auch mit Blick auf den Normzweck nicht geboten. Die Aufrechnung ist daher auch mit dem Kinderbetreuungsgeldanspruch zulässig, der dem Rückzahlungspflichtigen für ein weiteres, später geborenes Kind zusteht.

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