§ 26 Z 2 AngG, § 863 ABGB - Wird ein Arbeitnehmer, der sein Dienstverhältnis kurz zuvor durch berechtigten vorzeitigen Austritt beendet hat, vom Arbeitgeber aufgefordert, noch die Abrechnung einer vom Arbeitnehmer betreuten Baustelle zu erstellen, darf der Arbeitgeber aus der kurzfristigen Weiterarbeit des Arbeitnehmers (hier: 1½ Tage) nicht schließen, dieser wolle das Dienstverhältnis zu gleichbleibenden Bedingungen wie früher fortsetzen. Eine konkludente Zurücknahme der Austrittserklärung durch den Arbeitnehmer wird dadurch nicht bewirkt.