BGBl II 2012/351, ausgegeben am 23. 10. 2012
Mit Beschluss des BEA wurde mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2012 die Vereinbarung - Zusatzvereinbarung zu den grafischen Kollektivverträgen (Mantelvertrag für Arbeiter, Sonderbestimmungen, Kollektivvertrag für technische Angestellte, Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte, Kollektivvertrag Lehrlinge), KV 363/2012, zur Satzung erklärt.