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Ausländerbeschäftigung: Fachkräfteverordnung 2013 - BGBl

Neue VorschriftenARD 6275/1/2012 Heft 6275 v. 9.11.2012

Verordnung des BMASK, mit der für das Jahr 2013 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2013)

BGBl II 2012/367, ausgegeben am 5. 11. 2012

Gemäß § 13 AuslBG hat der BMASK im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden kann, zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes im Einvernehmen mit dem BMWFJ durch Verordnung für das nächstfolgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.

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