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Insolvenz-Entgelt für gewerberechtlichen Geschäftsführer

Insolvenz-EntgeltARD 6274/6/2012 Heft 6274 v. 6.11.2012

§ 1 Abs 1 IESG, § 39 GewO 1994 - Durch Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die IESG-Sicherung sind auch gewerberechtliche Geschäftsführer anspruchsberechtigt, sofern sie dauerhafte Dienstleistungen erbringen. Dabei ist im Zusammenhang mit den Anforderungen des § 39 GewO 1994 maßgebend, ob eine nach den Verhältnissen im Betrieb inhaltlich und zeitlich ausreichende Tätigkeit als gewerberechtlicher Geschäftsführer vorliegt.

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