VO der BMF, mit der die VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) geändert wird
BGBl II 2012/366, ausgegeben am 31. 10. 2012
Nach der bisherigen Verwaltungspraxis wurde bei saisonal beschäftigten Arbeitnehmern, insbesondere im Fremdenverkehr, für die Zurverfügungstellung einer einfachen arbeitsplatznahen Unterkunft durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug angesetzt, weil dem Arbeitnehmer in derartigen Fällen kein vollwertiger Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, der „nach objektiven Kriterien als Mittelpunkt der Lebensinteressen“ verwendet werden könnte (vgl hierzu Rz 148 und Rz 162 LStR). Da es in der Vollziehung dazu immer wieder zu Abgrenzungsfragen gekommen ist, wird in die Verordnung dazu nun eine ausdrückliche Regelung aufgenommen.