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Kontrollmeldung beim AMS bei Sachwalterbestellung

ArbeitslosenversicherungARD 6272/13/2012 Heft 6272 v. 24.10.2012

§ 49 Abs 2 AlVG - Die Bestellung eines Sachwalters für die Vertretung in finanziellen Angelegenheiten und vor Ämtern, Behörden und Gerichten ändert nichts an der Verpflichtung eines Arbeitslosen, vom Arbeitsmarktservice vorgeschriebene Kontrolltermine persönlich wahrzunehmen. Erscheint der Arbeitslose jedoch nicht zum vereinbarten Termin, hat das AMS - vor einer Sperre des Leistungsbezugs - die Frage zu klären, ob der Arbeitslose in der Lage war, die Bedeutung der Vorschreibung zur Kontrollmeldung zu erfassen, und ob er an diesem Tag in der Lage war, dieser Einsicht gemäß zu handeln.

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