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Pensionsabfindungen: Grenzbetrag 2013

Neue VorschriftenARD 6271/4/2012 Heft 6271 v. 19.10.2012

Homepage der Finanzmarktaufsicht 3. 10. 2012

Kundmachung im AÖF bleibt abzuwarten

Ab 1. 1. 2013 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gemäß § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen € 11.400,- (bisher: € 11.100,-).

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