§ 22 AngG, § 1160 ABGB, § 4 UrlG - Der Anspruch auf Gewährung von „Postensuchtagen“ entsteht nicht bereits ex lege durch die Kündigung, sondern erst durch das darauf gerichtete Verlangen des Arbeitnehmers. Ist eine Urlaubsvereinbarung für einen Zeitraum während der Kündigungsfrist bereits wirksam zustande gekommen, kann der Arbeitnehmer für diesen Urlaubszeitraum grundsätzlich nicht auch „Postensuchfreizeit“ gem § 22 AngG bzw § 1160 ABGB verlangen.