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Nutzung eines in Deutschland zugelassenen Pkw durch eine österreichische Dienstnehmerin

Umsatzsteuerprotokoll 2012ARD 6269/8/2012 Heft 6269 v. 12.10.2012

Erlass des BMF vom 28. 9. 2012, BMF-010219/0163-VI/4/2012 (USt-Protokoll 2012)

Das deutsche Unternehmen (dU) ist in Österreich in Wien mit den Lohnabgaben und im Finanzamt Graz-Stadt hinsichtlich der Umsatzsteuer erfasst. Eine inländische Betriebsstätte ist nicht vorhanden. Bei der Dienstnehmerin (D) handelt es sich um eine österreichische Staatsbürgerin mit Hauptwohnsitz im Inland. Ihre Gebietsvertretung bezieht sich auf Westösterreich (Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich). D wird seit Mai 2010 seitens des dU ein Pkw zur Verfügung gestellt. Das dU ist Eigentümer des Pkw. Für die Privatnutzung des Pkw wird ein Sachbezug von 1,5 % (€ 520,- pro Monat) bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

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