Info des BMF vom 21. 9. 2012, BMF-010203/0438-VI/6/2012 (ESt-Protokoll 2012)
Ein Einzelunternehmer erbringt Bauleistungen, er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG. Er wird von anderen Unternehmern mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt (Reverse Charge in der USt).