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DBA-Tschechien: Konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung - 183-Tage-Zählung

Lohnsteuer und AbgabenARD 6253/14/2012 Heft 6253 v. 10.8.2012

BMF 14. 5. 2012, BMF-010221/0317-IV/4/2012, EAS 3285

Art 14 DBA-Tschechien - Art 14 Abs 3 DBA-Tschechien enthält besondere Vorschriften über die 183-Tage-Zählung, derzufolge auch außerhalb Tschechiens verbrachte Tage fiktiv als Beschäftigungstage in Tschechien gelten. Im Fall einer konzerninternen Arbeitskräfteüberlassung nach Tschechien sind gemäß Art 14 Abs 3 lit b DBA-Tschechien demzufolge auch außerhalb Tschechiens verbrachte Samstage, Sonntage, Feiertage sowie tschechienrelevante Geschäftsreisetage mitzuzählen.

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