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Auslandsbeschäftigung: Berührungspunkte mit EWR-Staaten bzw Schweiz

Praxis-TippsARD 6249/4/2012 Heft 6249 v. 27.7.2012

DGservice NÖGKK, NÖDIS 6/2012

Neuer Geltungsbereich für VO (EG) 883/2004

Für EU-Bürger, die im Rahmen ihrer unselbstständigen oder selbstständigen Tätigkeit Berührungspunkte mit einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten aufweisen, werden die verschiedenen Systeme der Sozialen Sicherheit seit 1. 5. 2010 durch die VO (EG) 883/2004 koordiniert. Im Verhältnis zu den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) bzw der Schweiz gelangte in diesem Zusammenhang allerdings nach wie vor die VO (EWG) 1408/71 zur Anwendung. Das Nebeneinander der verschiedenen Rechtsquellen findet nunmehr sein Ende. Dies insofern, als der Geltungsbereich der VO (EG) 883/2004 seit 1. 4. 2012 auf die Schweiz bzw seit 1. 6. 2012 auf die EWR-Staaten ausgedehnt wurde. Für Drittstaatsangehörige ändert sich nichts.

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