vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fahrtzeit zwischen zwei Dienstorten als Arbeitszeit

ArbeitsrechtARD 6241/2/2012 Heft 6241 v. 26.6.2012

§ 1152, § 1154 ABGB - Hat ein Arbeitnehmer (hier: eine Raumpflegerin) seine Tätigkeit in unmittelbarer zeitlicher Abfolge an zwei verschiedenen Arbeitsstellen zu erbringen, ist die Fahrtzeit vom ersten Dienstort zum Arbeitsantritt am zweiten Dienstort als Arbeitszeit zu entlohnen, wenn der Arbeitnehmer diesen Weg nach den örtlichen und zeitlichen Vorgaben des Arbeitgebers zurückzulegen hat und die zeitlichen Abläufe vom Arbeitgeber so festgelegt worden sind, dass dem Arbeitnehmer zwischen den Dienstorten keine Freizeit zur Verfügung stand.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte