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Verweisbarkeit bei fehlenden EDV-Grundkenntnissen

SozialversicherungARD 6237/3/2012 Heft 6237 v. 12.6.2012

§ 273 ASVG - Bei Beurteilung des Anspruchs auf Berufsunfähigkeitspension dürfen fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten, die aktuell am Arbeitsmarkt erwartet und vorausgesetzt werden (hier: EDV-Grundkenntnisse im Verweisungsberuf Fakturistin), nicht anhand von Ausbildungsnormen gemessen werden, die in jenen Zeiträumen noch nicht Bestandteil des Ausbildungsinhalts waren, in denen der Versicherte seine Berufsausbildung absolviert hat (hier: Lehrabschlussprüfung zur Einzelhandelskauffrau im Jahr 1974).

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