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BAGS-KV: 5-jähriger Vorrückungszeitraum für Tagesmütter/-väter zulässig

KollektivverträgeARD 6232/1/2012 Heft 6232 v. 16.5.2012

§ 28 BAGS-KV - Mangels Gleichwertigkeit der Tätigkeit von Tagesmüttern/-vätern (Verwendungsgruppe 4A) im Verhältnis zu den in Verwendungsgruppe 4 des § 28 BAGS-KV genannten Berufsgruppen (ua Heimhelferinnen, medizinische Masseurinnen, Kindergruppenbetreuerinnen in Ausbildung, Hausbetreuerinnen ohne facheinschlägigen Lehrabschluss) liegt keine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes vor, wenn in § 28 BAGS-KV für Tagesmütter/-väter eine Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe nur alle 5 Jahre vorgesehen ist, während in anderen Berufsgruppen eine Vorrückung alle 2 Dienstjahre erfolgt.

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