OGH 17. 1. 2012, 10 ObS 146/11k
§ 273 Abs 3, § 255 Abs 3a ASVG - Vor einer Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Härtefallregelung des § 273 Abs 3 ASVG iVm § 255 Abs 3a und Abs 3b ASVG ist zu prüfen, ob der Versicherte, dem Berufsschutz nach § 273 Abs 1 ASVG zukommt, in der Lage ist, seiner zuletzt nicht bloß vorübergehend ausgeübten Berufstätigkeit weiterhin nachzugehen.