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BUAG-Zuschlagspflicht für ausländische Entsender bei Entsendung nach Österreich

BauwirtschaftARD 6227/1/2012 Heft 6227 v. 24.4.2012

§§ 33d ff BUAG - Die zwingenden Bestimmungen des Abschnitts VIb des BUAG („Sonderbestimmungen für den Urlaub bei Entsendung“) sind nach ihrem Regelungsgegenstand Eingriffsnormen iSd Art 7 EVÜ und unabhängig vom Arbeitsvertragsstatut für ausländische Entsender (hier: ein deutsches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen) verbindlich. Die in Umsetzung der Entsende-RL eingeführten §§ 33d ff BUAG bewirken keine unzulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit, unter der Voraussetzung, dass eine Doppelbelastung des Arbeitgebers für idente Beschäftigungszeiträume aufgrund zwingender urlaubsrechtlicher Normen des Entsendestaates vermieden wird.

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