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Kein Krankengeld nach befristeter Invaliditätspension

SozialversicherungARD 6225/12/2012 Heft 6225 v. 17.4.2012

§ 8 Abs 1 Z 1, § 138 Abs 2 lit c ASVG - Personen, die eine befristete Invaliditätspension beziehen, können aus der damit verbundenen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld ableiten und haben daher auch für den Zeitraum nach Wegfall der Invaliditätspension aus Anlass einer bereits während des Pensionsbezugs eingetretenen und dann weiterbestehenden Krankheit keinen Anspruch auf Krankengeld.

OGH 13. 3. 2012, 10 ObS 158/11z

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