§ 2 Abs 2, § 28 AuslBG - Für die Beschäftigung von Ausländern als Fußballspieler besteht nach dem Wortlaut des § 1 Abs 2 AuslBG keine Ausnahme vom Geltungsbereich des AuslBG. Waren die ausländischen Fußballspieler in der Kampfmannschaft eines Amateurvereins tätig, unterlagen in dieser Funktion der fachlichen Aufsicht durch den Trainer, waren vertraglich zur Teilnahme an den Trainings und den Meisterschaftsspielen verpflichtet und erhielten vom Verein neben den auch Mannschaftskollegen zustehenden Punkteprämien und Aufwandsentschädigungen ua noch Essenszuschüsse und Geld für Fußballschuhe, Toilettartikel oder Reinigungsmaterial, liegt eine bewilligungspflichtige Beschäftigung iSd § 2 Abs 2 lit b AuslBG vor.