§ 16 Abs 1 Z 10 EStG - Fahrtkosten, die in Zeiten der Arbeitslosigkeit durch Umschulungsmaßnahmen erwachsen, sind mangels Anspruchs auf den Verkehrsabsetzbetrag im vollen Ausmaß absetzbar.
VwGH 21. 12. 2011, 2008/13/0235
Sachverhalt: Von 11. 12. 2006 bis 29. 6. 2007 absolvierte der zu dieser Zeit in keinem Beschäftigungsverhältnis stehende Mitbeteiligte eine vom AMS getragene Ausbildung zum Datenbankentwickler. In der Arbeitnehmerveranlagung für 2007 beantragte er dafür den Abzug von Fahrtkosten zum Schulungszentrum iHv rund € 1.400,- (berechnet nach einem Kilometergeldsatz).