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Zulässigkeit einer Bescheidklage in Leistungssachen

SozialversicherungARD 6221/10/2012 Heft 6221 v. 30.3.2012

§ 292 ASVG, § 67 Abs 1 ASGG - Hat der Pensionsversicherungsträger in seinem Bescheid über die der Versicherten gebührende Ausgleichszulage ausdrücklich nur über den Zeitraum bis 31. 12. 2008 abgesprochen und erklärt, dass über die ab 1. 1. 2009 gebührende Ausgleichszulage gesondert entschieden und der Versicherten nur ein vorläufiger Vorschuss gewährt werde, ist die auf Gewährung der Ausgleichszulage ab 1. 1. 2009 gerichtete Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückzuweisen. Hinsichtlich dieses Zeitraums liegt noch kein Bescheid des Versicherungsträgers vor, weshalb eine Bescheidklage nach § 67 Abs 1 Z 1 ASGG nicht erhoben werden kann.

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