§ 1155 ABGB - Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nicht auf Dauer verlangen, dass ein Arbeitnehmer ohne Arbeitsauftrag seine tägliche Arbeitszeit zur Gänze im Büro verbringt. Ist jedoch die Zumutbarkeit der zuletzt von einem begünstigten Behinderten ausgeübten Tätigkeit im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand fraglich (was im vorliegenden Fall auch bereits vom Anwalt für Gleichbehandlungsfragen bemängelt wurde), stellt es keine schikanöse Rechtsausübung dar, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für einen überblickbaren Zeitraum (hier: 10 Arbeitstage) keine Tätigkeiten mehr zuweist, um zunächst in Gesprächen eine zumutbare Beschäftigung zu finden, den Arbeitnehmer aber dennoch anweist, jeden Tag im Büro anwesend zu sein.