UFS Wien 16. 1. 2012, RV/1572-W/11
§ 17 Abs 6 EStG - Ein Steuerpflichtiger, der als kollektiv vertretungsbefugter Geschäftsführer den Aufbau und die Leitung des Vertriebs- und Servicenetzwerks in Österreich und in den osteuropäischen Ländern wahrnimmt, erfüllt nicht die Kriterien für eine Vertretertätigkeit iSd Verordnung BGBl II 2001/382 (Werbungskostenpauschale-VO).