§ 2 Abs 1 Z 3, § 8, § 8b KBGG - Gegen die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Es liegt im Rahmen der rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, eine Regelung zu treffen, die im Rahmen einer typisierenden Betrachtung - nicht zuletzt aus verwaltungsökonomischen Erwägungen - für die Beurteilung des Umfangs der Betreuungsleistung abstrakt auf eine bestimmte Einkommenshöhe der Eltern abstellt, bei deren Überschreitung angenommen wird, dass eine der Kinderbetreuung zugute kommende Einschränkung der Berufstätigkeit nicht vorgenommen wurde. Ebenso liegt kein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit nach Art 6 StGG vor, weil die Ausübung einer Erwerbsbetätigung während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes nicht untersagt wird.