Die Besteuerung von Kapitalvermögen wurde mit dem BBG 2011, ARD 6106/6/2011, bzw AbgÄG 2011, ARD 6161/8/2011, neu geordnet, systematisiert und ausgedehnt. Dazu wurden § 27 EStG sowie die darauf aufbauenden §§ 27a und 93 bis 97 EStG neu konzipiert. Das neue Besteuerungsregime („KESt-neu“) tritt grundsätzlich mit 1. 4. 2012 in Kraft. Die diesbezüglichen Änderungen werden nun vom BMF in einem 196-seitigen Erlass behandelt, der im Zuge des nächsten EStR-Wartungserlasses 2012 in die EStR 2000 (Abschnitte 20 und 29) überführt werden soll.