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Bindungswirkung und Reichweite eines rechtskräftigen Urteils im Vorprozess

VerfahrensrechtARD 6218/4/2012 Heft 6218 v. 20.3.2012

§ 411 ZPO, § 879 ABGB - Fordert ein Unternehmer von einer auf Basis eines Agentenvertrages selbstständig tätigen Wirtschaftsberaterin die Vorschusszahlung auf einen Bonus zurück und kommt es zu einem rechtskräftigen Urteil im Sinne des Obsiegens des Unternehmers, so ist zwar die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens des Anspruchs auf den Bonus Hauptfrage des Verfahrens, doch erfasst die Rechtskraft des Urteils nur den entschiedenen Anspruchsteil (in Höhe des Vorschusses) des zugrunde liegenden Hauptanspruchs. Klagt im Gegenzug die Wirtschaftsberaterin in der Folge den gesamten Bonus ein, erstreckt sich die Bindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung im Vorprozess nur auf die Verneinung eines Anspruchs der Wirtschaftsberaterin auf den Bonus in Höhe des Vorschusses; auf das darüber hinausgehende Begehren bezieht sich die Reichweite der Bindungswirkung jedoch nicht.

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