§ 1151 ABGB, § 1 HBeG, §§ 159 f GewO - Die Betreuung von Personen in deren Privathaushalt (hier: als 24-Stunden-Betreuung) kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen; dabei verbleibt es grundsätzlich bei der allgemein vom OGH judizierten Abgrenzung der Vertragstypen. Ein echtes Dienstverhältnis wird daher vorliegen, wenn die ausschließliche Ausrichtung der Betreuung an den subjektiven Wünschen der betreuten Person beabsichtigt ist.