vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mitteilung an AMS durch Dritte - keine Rückersatzpflicht bei Meldepflichtverletzung

ArbeitslosenversicherungARD 6214/15/2012 Heft 6214 v. 6.3.2012

VwGH 6. 7. 2011, 2008/08/0093

§ 23, § 50 AlVG - Wird einem Arbeitslosen Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) als Pensionsvorschuss gewährt, stellt die Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers, den Antrag auf (hier) Berufsunfähigkeitspension abzulehnen, jedenfalls einen Umstand dar, der - da er zu einer Änderung des Leistungsanspruchs führen könnte - als gemäß § 50 Abs 1 AlVG meldepflichtig anzusehen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte