OGH 25. 11. 2011, 9 ObA 84/11k
§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG - Gemäß § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG kann die Kündigung eines Arbeitnehmers angefochten werden, wenn die Kündigung wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber infrage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer erfolgt.