OGH 25. 10. 2011, 9 ObA 15/11p
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Eine aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte Kündigung durch den Arbeitgeber mit dem gleichzeitigen Angebot auf Abschluss eines neuen Dienstvertrages zu geänderten Konditionen stellt eine Änderungskündigung dar, die ebenso dem allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG unterliegt.