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GSVG-Beitragsgrundlage: Kapitaleinkünfte durch Entnahmen vor Unternehmenseinbringung

Gewerbliche SozialversicherungARD 6210/10/2012 Heft 6210 v. 21.2.2012

§ 25 GSVG - Werden einem Versicherten, der sein Einzelunternehmen rückwirkend mit Beginn des Jahres in eine GmbH eingebracht hat und in der Folge für die GmbH als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist, seine in diesem Jahr bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Einbringung getätigten Entnahmen im Einkommensteuerbescheid aufgrund der Rückbezogenheit der Einbringung eines Einzelunternehmens als Sacheinlage nach Art III UmgrStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen zugerechnet, sind diese Einkünfte auch bei der Bildung der Beitragsgrundlage nach § 25 Abs 1 GSVG zu berücksichtigen.

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