Art 14 DBA-Rumänien, Art 14 DBA-Serbien, Art 7 DBA-Tschechien - Das BMF stellt klar, welche Zuteilungsregeln der einschlägigen DBA zur Anwendung kommen, wenn eine in Österreich ansässige, freiberuflich tätige Architektin die Planung für Speditionsanlagen in Rumänien, Serbien und Tschechien im österreichischen Architekturbüro erledigt und vor Ort nur die Bauaufsicht und Herstellungsüberwachung erfolgt.