VwGH 7. 7. 2011, 2007/15/0156
§ 27 Abs 1 Z 4, § 93 Abs 3 EStG - Der Begriff des Forderungswertpapiers ist für Zwecke der Kapitalertragsteuer eigenständig auszulegen und umfasst alle Wertpapiere, die ein Forderungsrecht in einer Weise verbriefen, dass das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt (vgl Doralt/Kirchmayr, EStG8 § 93 Tz 51). Voraussetzung für die Ausübung des Vermögensrechts ist somit der Besitz der Urkunde.