§ 1 Abs 2 Z 3 IESG - Wird ein Lehrer im Rahmen einer Fußballakademie hinsichtlich eines Teils seiner Lehrverpflichtung als Jugendtrainer zugunsten eines Fußballclubs abgestellt - wobei die Entlohnung der gesamten Lehrverpflichtung zur Gänze über die Schule erfolgt -, ist ein vom Fußballclub gewährter monatlicher Aufwandersatz für seine Trainertätigkeit im Fall der Insolvenz des Fußballclubs nicht nach dem IESG gesichert.