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Ausländerbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft

Neue VorschriftenARD 6198/4/2012 Heft 6198 v. 10.1.2012

BGBl II 2011/447, ausgegeben am 22. 12. 2011

Für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 4.500 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer aufgeteilt. Die Verordnung tritt mit 4. 1. 2012 in Kraft und mit 30. 11. 2012 außer Kraft.

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