BGBl II 2011/447, ausgegeben am 22. 12. 2011
Für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 4.500 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer aufgeteilt. Die Verordnung tritt mit 4. 1. 2012 in Kraft und mit 30. 11. 2012 außer Kraft.

