BGBl II 2011/445, ausgegeben am 22. 12. 2011
Im Jahr 2012 dürfen höchstens 5.213 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs 2 NAG erteilt werden, die mit der Niederlassungsverordnung auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt werden.
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BGBl II 2011/445, ausgegeben am 22. 12. 2011
Im Jahr 2012 dürfen höchstens 5.213 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs 2 NAG erteilt werden, die mit der Niederlassungsverordnung auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt werden.
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