BGBl II 2011/457, ausgegeben am 28. 12. 2011
Mit der vom BMWFJ erlassenen Ausbildungsversuchs-Überleitungsverordnung 2011 werden durch Änderungen in den entsprechenden Ausbildungsordnungen die bislang als Ausbildungsversuch eingerichteten Lehrberufe
Finanzdienstleistungskaufmann/Finanzdienstleistungskauffrau und
