Zusammengestellt von der ARD-Redaktion
Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wesentlichsten steuerrechtlichen Änderungen ab 2012:
Neuregelung der Steuerbefreiung für Auslandsmontagen: Unter völlig neu gefassten Voraussetzungen bleiben ab dem Kalenderjahr 2012 60 % der steuerpflichtigen Einkünfte aus laufendem Arbeitslohn von vorübergehend ins Ausland entsendeten unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern steuerfrei, soweit dieser Betrag monatlich die für das Jahr der Tätigkeit maßgebende monatliche Höchstbeitragsgrundlage nach § 108 ASVG nicht übersteigt (Höchstbeitragsgrundlage für 2012: € 4.230,-).