BGBl II 2011/416, ausgegeben am 14. 12. 2011
Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2012 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,
für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 232,- (2011: € 226,-),
