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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2012 - BGBl

Neue VorschriftenARD 6195/2/2011 Heft 6195 v. 21.12.2011

BGBl II 2011/416, ausgegeben am 14. 12. 2011

Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2012 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 232,- (2011: € 226,-),

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