BGBl II 2011/411, ausgegeben am 13. 12. 2012
Mit Verordnung der Bundesregierung wird der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen neu festgelegt (Aufwandersatzverordnung): Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2012 für das Verfahren erster Instanz € 240,- bzw € 420,- und für das Berufungsverfahren € 420,-.

