vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pauschalierter Aufwandersatz im ASG-Verfahren

Neue VorschriftenARD 6194/1/2011 Heft 6194 v. 16.12.2011

BGBl II 2011/411, ausgegeben am 13. 12. 2012

Mit Verordnung der Bundesregierung wird der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen neu festgelegt (Aufwandersatzverordnung): Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2012 für das Verfahren erster Instanz € 240,- bzw € 420,- und für das Berufungsverfahren € 420,-.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte