Änderung der Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs 1 EStG sowie der Meldungen gemäß § 3 Abs 2 und § 109a EStG
BGBl II 2011/375, ausgegeben am 22. 11. 2011
Seit 1. 1. 2011 müssen bestimmte Zahlungen über € 100.000,- ins Ausland (für im Inland erbrachte Leistungen aus selbstständiger Arbeit iSd § 22 EStG, Vermittlungsleistungen und im Inland erbrachte kaufmännische oder technische Beratung) dem Finanzamt in elektronischer Form bis Ende Februar des jeweils folgenden Kalenderjahres gemeldet werden (siehe bereits ARD 6104/3/2010 zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010, BGBl I 2010/105).

